11.08.2022 Hier klicken, um den Artikel vorlesen zu lassen.
Die Künstler¬sozial¬abgabe steigt 2023 von 4,2 auf 5 %,
teilt das Bundes¬arbeits¬ministerium mit.
Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen von Selb¬ständigen oder Freien verwerten, müssen die Abgabe zusätzlich zum Honorar zahlen. Der Abgabesatz ist seit 2018 unverändert.
bmas.de, handelsblatt.com