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Die Künstler¬sozial¬abgabe steigt 2023 von 4,2 auf 5 %,

teilt das Bundes¬arbeits¬ministerium mit.

Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen von Selb¬ständigen oder Freien verwerten, müssen die Abgabe zusätzlich zum Honorar zahlen. Der Abgabesatz ist seit 2018 unverändert.
bmas.de, handelsblatt.com